Hydromorphologisches Umsetzungskonzept der Wasserrahmenrichtlinie an der Erlau
Vorhaben:
- Umsetzungskonzept Erlau
- FWK 1_F636
- Gemeinden: Büchlberg, Hauzenberg, Hutthurm, Obernzell, Röhrnbach, Thyrnau, Waldkirchen
- Vorhabensträger: Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
- Entwurfsverfasser: Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Einführung
Bayerns Fließgewässer weisen eine große Formenvielfalt auf. Verschiedene hydrologische und morphologische Bedingungen in den Einzugsgebieten haben zur Entstehung von Fließgewässerlandschaften mit unterschiedlichsten Habitaten für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten geführt. In der Vergangenheit sind aber mehr als die Hälfte aller Flüsse und Bäche samt ihren Auen in Bayern naturfern umgestaltet worden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Hochwasserschutz, Besiedlung, Verkehr, Schifffahrt, Wasserkraft und landwirtschaftliche Nutzung. Diese Veränderungen führten zu einem Verlust an Retentionsräumen, zur Einschränkung hydromorphologischer Prozesse, zur Verringerung gewässer- und auetypischer Strukturen und Lebensräume sowie zum Rückgang der Biodiversität in den Gewässerlandschaften.
Aufgabe der Wasserwirtschaft ist es unter anderem, die Funktionen der Gewässer im Naturhaushalt (wie z. B. Lebensraum, Retentionsraum, Ausbreitungs- und Vernetzungsband) zu erhalten und an ausgebauten Gewässern - soweit möglich – wiederherzustellen. Die Verpflichtung zu einer ökologisch orientierten Pflege, nachhaltigen Entwicklung sowie zum nachhaltigen Hochwasserschutz ergibt sich aus nationalen gesetzlichen Vorgaben, aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, der Agenda 21 sowie aus supranationalen gesetzlichen Vorgaben (EG-Wasserrahmenrichtlinie, FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, EG-Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie).
Die EG-WRRL fordert für diejenigen Flusswasserkörper (FWK), die aufgrund struktureller (hydromorphologischer) Defizite den sogenannten "guten ökologischen Zustand" bzw. das "gute ökologische Potenzial" nicht erreichen. Dazu geeignete (Renaturierungs-) Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm nach EG-WRRL genannt, müssen aber nicht zuletzt auch aus Effizienzgründen (Maßnahmenkosten und Maßnahmenwirksamkeit) konkretisiert und verortet werden. Im Hinblick auf eine zielgerichtete Umsetzung werden daher die geplanten hydromorphologischen Maßnahmen flächenscharf und quantitativ im sog. Umsetzungskonzept (UK) hydromorphologische Maßnahmen dargestellt.
Anlage | Beschreibung der einzelnen Unterlagen | Datei Art |
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Anlage 1.1 | Steckbrief Wasserkörper | Anlage 1.2 | Steckbrief Karte |
Anlage 1.3 | Maßnahmendokumentation | Anlage 2 | Übersichtsplan |
Anlage 3 | Lageplan | |
Anlage 5.1 | Stellungnahme Fachberatung für Fischerei | Anlage 5.2 | Stellungnahme Landschaftspflegeverband | Anlage 5.3 | Protokoll Runder Tisch |